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Finanzielle Aspekte beim Immobilienverkauf

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, werden bestimmt auch finanzielle Fragen auftauchen. Denn ein Immobilienverkauf ist immer auch mit Kosten verbunden, die man nicht unterschätzen sollte.

Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Faktoren, die es zu beachten gilt:

Verkaufspreis der Immobilie

Die erste Frage, die sich bei Ihrem Immobilienverkauf stellt, ist: «Was ist mein Haus oder meine Wohnung wert?» Es lohnt sich auf jeden Fall, eine seriöse Marktwertermittlung durch eine Fachperson in Auftrag zu geben. Hier können schon die ersten Aufwände entstehen, denn eine persönliche Besichtigung und die Auswertung aller wichtigen Dokumente kostet viel Zeit. Raiffeisen Immomakler bietet Ihnen eine individuelle professionelle Verkaufspreisempfehlung an. Diese beinhaltet eine Objektbesichtigung durch einen unserer erfahrenen lokalen Immobilienmakler. Dabei wird auch der Zustand, die Lage, Grundrissqualität, Spezialitäten usw. Ihrer Immobilie neutral beurteilt und in die Bewertung integriert. Das Ergebnis ist eine realistische Verkaufspreisempfehlung, die einen erfolgreichen Verkauf ermöglicht.


Weitergabe in der Familie

Ein Haus- oder Wohnungsverkauf an die eigenen Kinder gilt als Erbvorbezug und ist demnach ausgleichspflichtig. Wenn von mehreren Nachkommen nur einer die Immobilie übernimmt, sollte ein Vertrag unter den Geschwistern aufgesetzt werden, um Streitigkeiten vorzubeugen. Zudem sind steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich in diesem Fall, die Immobilienprofis von Raiffeisen Immomakler und die Spezialisten Ihrer lokalen Raiffeisenbank zu involvieren. Sie kennen sich mit diesen Themen aus und können Sie optimal beraten.


Was passiert mit der Hypothek

Bei einem Hausverkauf wird die bestehende Hypothek bei der Bank entweder zurückbezahlt oder sie wird durch den Hauskäufer übernommen. Die Situation ist mit der der Bank vorgängig abzuklären. Ob eine Rückzahlung oder Ablösung zum Zuge kommt, wird schlussendlich im Kaufvertrag festgehalten. Bei einer vorzeitigen Auflösung der Hypothek besteht gegenüber der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese regelt die Entschädigung der Bank durch die vorzeitige Auflösung der Hypothek. 


Steuerliche Aspekte

Wer seine Immobilie verkauft, muss den Reingewinn versteuern. Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet. Davon können Sie alle wertvermehrenden Investitionen und Kosten für den Verkauf – Makler, Inserate, Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren usw. – abziehen. Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt davon ab, wie lange Sie die Immobilie oder das Grundstück besessen haben.

Die gute Nachricht: Sie können die Steuer meistens aufschieben, wenn Sie den Gewinn in eine neue Liegenschaft investieren bzw. eine neue Liegenschaft erwerben. Doch ein Steueraufschub ist kein Steuergeschenk. Darum lohnt es sich, die geltenden Regeln und Ausnahmen zu kennen. Lassen Sie sich von einer Steuerspezialistin oder einem Steuerspezialisten frühzeitig beraten, damit es kein böses Erwachen gibt.


Notariatskosten

Ein Notariat oder bei gewissen Kantonen das Grundbuchamt erarbeitet den Kaufvertrag, beurkundet ihn und veranlasst den Eintrag ins Grundbuch. Dafür wird ein Honorar fällig. Die Höhe des Honorars variiert kantonal, teilweise sogar von Notar zu Notar. In einzelnen Kantonen sind die Honorare nicht festgelegt, dort lohnt es sich, Offerten einzuholen. Die Kosten teilen sich in der Regel die Käuferschaft und die Verkäufer, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist.  


Fazit

Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass es für den gesamten Kostenaufwand des Verkaufs Ihres Eigenheims viele Variablen gibt. Die Fachleute von Raiffeisen Immomakler können Sie beim Berechnen des Betrages optimal unterstützen, da sie die lokalen Marktgegebenheiten kennen und viel Erfahrung mitbringen. Die Kundenberatenden auf den Raiffeisenbanken beraten Sie gerne zu allen weiteren finanziellen Fragen.

Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns oder mit Ihrem Kundenberatenden auf.