Lex Koller
Die Lex Koller ist ein Bundesgesetz, das den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland regelt. Ziel des Gesetzes ist es sicherzustellen, dass Immobilienbesitz in der Schweiz nicht unkontrolliert in ausländische Hände gelangt.
Wer ist betroffen?
Als «Personen im Ausland» gelten:
- Ausländer mit Wohnsitz im Ausland
- EU/EFTA-Bürger ohne Aufenthaltsbewilligung B, C oder L
- Drittstaatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C
Diese Personen benötigen grundsätzlich eine Bewilligung, wenn sie in der Schweiz Grundstücke oder Immobilien erwerben möchten. Ausnahmen gelten für:
- gewerbliche Immobilien (z. B. Bürogebäude, Hotels)
- Personen mit Wohnsitz und Steuerdomizil in der Schweiz
- Ferienwohnungen in bestimmten Tourismusregionen (kontingentiert)
Fazit
Für Schweizer Grundstückbesitzer bedeutet die Lex Koller, dass beim Verkauf an ausländische Interessenten geprüft werden muss, ob eine Bewilligungspflicht besteht. Dies kann den Verkaufsprozess verlängern oder einschränken. Besonders bei Ferienliegenschaften oder Zweitwohnungen ist die Gesetzeslage komplex und kantonal unterschiedlich geregelt. Eine frühzeitige Abklärung mit einem Immobilienexperten oder der kantonalen Bewilligungsbehörde ist empfehlenswert.
Grundbuchinspektorat
Das Grundbuchinspektorat ist eine kantonale Fachstelle, die für die Aufsicht und Qualitätssicherung im Grundbuchwesen zuständig ist. Es überwacht die Arbeit der Grundbuchämter, erlässt Weisungen zur Grundbuchführung und prüft die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Aufgaben des Grundbuchinspektorats
- Inspektion und Instruktion der Grundbuchämter
- Rechtsauskünfte im Bereich Grundbuchrecht
- Unterstützung bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuchs
- Prüfung von Grundbuchanlagen und Beurkundungen
- Disziplinaraufsicht über die notarielle Tätigkeit der Grundbuchämter
Bedeutung für Grundstückbesitzer
Für Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken ist das Grundbuchinspektorat indirekt von Bedeutung. Es sorgt dafür, dass Eintragungen im Grundbuch korrekt und rechtssicher erfolgen – z. B. bei Eigentumsübertragungen, Hypotheken oder Dienstbarkeiten.
Fehlerhafte Einträge können rechtliche und finanzielle Folgen haben. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten rund um das Grundbuch kann das Inspektorat als Fachinstanz beigezogen werden.
Fazit
Das Grundbuchinspektorat sorgt für die korrekte und transparente Verwaltung von Eigentumsrechten. Grundstückbesitzer, die einen Verkauf planen oder rechtliche Fragen zum Eigentum haben, sollten sich frühzeitig informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch nehmen – sei es durch einen Immobilienmakler, Notar oder Juristen.