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Errungenschaftsbeteiligung

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand in der Schweiz und regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern während und nach der Ehe. Sie kommt zur Anwendung, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde und ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert. 

Grundlagen der Errungenschaftsbeteiligung 

Die Errungenschaftsbeteiligung unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien von Vermögen: Eigengut und Errungenschaft. 

Eigengut umfasst Vermögenswerte, die einem Ehepartner bereits vor der Ehe gehörten oder die ihm durch Erbschaft oder Schenkung zugekommen sind. Dazu zählen auch persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Schmuck. 

Errungenschaft hingegen bezieht sich auf alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben werden, insbesondere Einkommen aus Arbeit. Dies bedeutet, dass der Lohn eines Ehepartners als Errungenschaft gilt und im Falle einer Scheidung oder Trennung aufgeteilt wird. 

Vermögensaufteilung bei Scheidung 

Im Falle einer Scheidung erfolgt eine güterrechtliche Auseinandersetzung, bei der die Errungenschaften beider Partner gleichmässig aufgeteilt werden. Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der Errungenschaften des anderen, während das Eigengut unberührt bleibt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass beide Partner von den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten profitieren, unabhängig davon, wer mehr zum Einkommen beigetragen hat. 

Flexibilität durch Ehevertrag 

Obwohl die Errungenschaftsbeteiligung der Standard ist, haben Paare die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag von diesen Regelungen abzuweichen. Ein Ehevertrag kann spezifische Vereinbarungen über die Vermögensaufteilung und die Definition von Eigengut und Errungenschaft enthalten. Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn einer der Partner über erhebliches Vermögen verfügt oder wenn es Kinder aus einer früheren Beziehung gibt. 

Fazit 

Die Errungenschaftsbeteiligung bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für die Vermögensverhältnisse in der Ehe. Sie fördert die Gleichheit zwischen den Partnern und schützt die Interessen beider Seiten im Falle einer Trennung. Paare sollten sich jedoch bewusst sein, dass sie durch einen Ehevertrag individuelle Regelungen treffen können, um ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen.