Erbrecht
Das Erbrecht in der Schweiz regelt die Vermögensübertragung nach dem Tod einer Person und ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert. Es umfasst sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die Möglichkeit, durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuelle Regelungen zu treffen.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese folgt einem klaren System, das in drei Parentelen unterteilt ist:
Erste Parentel: Dazu gehören die direkten Nachkommen des Erblassers, also Kinder und deren Nachkommen. Sie erben in der Regel den grössten Teil des Nachlasses.
Zweite Parentel: Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister und deren Kinder.
Dritte Parentel: In Abwesenheit von Erben der ersten und zweiten Parentel erben Verwandte wie Onkel, Tanten und Cousins.
Fehlen alle genannten Verwandten, fällt das Erbe an den Kanton oder die Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Erblassers.
Testament und Erbvertrag
Das Schweizer Erbrecht erlaubt es, durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Seit dem 1. Januar 2023 haben Erblasser mehr Freiheit, ihren Nachlass zu regeln. Die Pflichtteile, die bestimmten Erben zustehen, wurden reduziert, was bedeutet, dass ein grösserer Teil des Vermögens nach den Wünschen des Erblassers verteilt werden kann.
Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Es ist wichtig, dass es klar und eindeutig formuliert ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Erbvertrag hingegen wird in der Regel zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen und ist bindend.
Erbschaftssteuern
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für Erbschaftssteuern, da diese von den Kantonen unterschiedlich gehandhabt werden. Einige Kantone erheben keine Erbschaftssteuern, während andere progressive Steuersätze anwenden, die von der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad abhängen.
Fazit
Das Erbrecht in der Schweiz bietet sowohl klare gesetzliche Regelungen als auch die Möglichkeit, individuelle Wünsche durch Testamente und Erbverträge zu berücksichtigen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den eigenen Erbangelegenheiten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird. Ein gut durchdachtes Testament kann dazu beitragen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden und den letzten Willen des Erblassers zu respektieren.
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