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Immobilie geerbt – was nun?

Stellen Sie sich vor, Sie und Ihre zwei Brüder wurden von Ihrer Tante Klara testamentarisch als Erben eingesetzt. Klara ist leider vor Kurzem verstorben und hinterlässt Ihnen und Ihren Brüdern ein gepflegtes Einfamilienhaus an guter Lage. Sie fragen sich jetzt natürlich, was Sie mit der Immobilie machen sollen.

Sie und Ihre Brüder bilden ab diesem Zeitpunkt automatisch eine Erbengemeinschaft nach Schweizer Recht. Alle Entscheidungen, welche die Zukunft des Hauses betreffen, können deshalb nur gemeinsam und einstimmig gefällt werden. Je mehr Erben Mitspracherecht haben, desto schwieriger ist es manchmal, innerhalb der Erbengemeinschaft einen Konsens zu finden. Dies kann im schlimmsten Fall zu mehrjährigen Streitigkeiten führen.

Grundsätzlich gibt es drei Varianten, wie es mit der Liegenschaft weitergehen kann. Entweder Sie wohnen selbst in der Immobilie oder Sie vermieten das Haus. Als dritte und am häufigsten angewendete Möglichkeit bietet sich der Verkauf des Objekts an.

Die geerbte Liegenschaft selbst bewohnend

Möchte ein Erbe in der vererbten Immobilie selbst wohnen, müssen alle übrigen Erben damit einverstanden sein. Zudem wird eine gerechte Auszahlung an alle beteiligten Miterben fällig. Die einzelnen Anteile richten sich nach dem Wert des Objektes. Es ist ratsam, sich gut zu überlegen, ob man eine geerbte Immobilie überhaupt übernehmen soll. Eine allfällige Hypothek auf der Liegenschaft muss tragbar sein und auch die Unterhalts- und die Nebenkosten können ins Gewicht fallen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten, um alle finanziellen Aspekte berücksichtigen zu können.


Die geerbte Liegenschaft vermieten

Warum nicht die geerbte Immobilie vermieten und eine gute Rendite erzielen? Wenn Sie sich entscheiden, die Liegenschaft zu vermieten, muss die gesamte Erbengemeinschaft damit einverstanden sein. Bei der Auswahl einer eventuellen Verwaltung, bei der Höhe der Miete oder bei anstehenden baulichen Massnahmen muss ebenfalls Einstimmigkeit herrschen.


Die geerbte Liegenschaft verkaufen

Beim Verkauf des Erbstücks lohnt es sich, erfahrene Fachleute zu berücksichtigen. Auch hier muss die Auswahl eines Immobilienmaklers oder einer Immobilienmaklerin von allen Miterben genehmigt werden. Raiffeisen Immomakler hat für diesen Fall das Dienstleistungspaket «Optima» im Angebot. Wir begleiten und unterstützen Sie von der Verkaufspreisempfehlung über die gesamte Vorbereitung, Publikation und Vermarktung bis hin zum Verkaufsabschluss.

Wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen möchten, profitieren Sie von unserer kostenlosen professionellen Verkaufspreisempfehlung. Diese beinhaltet eine Objektbesichtigung durch einen unserer erfahrenen lokalen Immobilienmakler. Dabei wird auch der Zustand, der Standard, die Lage, Grundrissqualität, Spezialitäten usw. der Immobilie neutral beurteilt und in die Bewertung integriert. Das Ergebnis ist eine realistische Verkaufspreisempfehlung, die einen erfolgreichen Verkauf ermöglicht.

Die Kundenberatenden auf den Raiffeisenbanken beraten Sie gerne zu allen weiteren finanziellen Fragen. Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns oder mit Ihrem Kundenberatenden auf.

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