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In sechs Schritten zum Eigenheim

1.

Interesse

Studieren Sie das Exposé genau, welches Sie online auf den Immobilienportalen mit wenigen Klicks bestellen können. Kontaktieren Sie uns, um Fragen zur Immobilie zu klären und um eine Besichtigung zu vereinbaren. Wir helfen Ihnen bei allen weiteren Abklärungen und zeigen Ihnen auf, welche Unterlagen Sie benötigen.

2.

Kaufabsicht

Sie haben sich für ein neues Zuhause entschieden und möchten es erwerben? Sie bestätigen dies in der Regel vorab in der Kaufzusage, die den Kaufpreis und den gewünschten Übergabetermin schriftlich festhält. Dieses Dokument ist noch keine Zusage seitens des Verkäufers. Das heisst, Sie könnten auch eine Absage erhalten. Normalerweise werden alle Zusagen gesammelt und der Verkäuferschaft vorgelegt, damit sie sich entscheiden kann.

3.

Finanzierung

Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Suche nach einem Partner für die Finanzierung und vereinbaren gerne einen Termin mit dem verantwortlichen Kundenberater der nächsten Raiffeisenbank. Selbstverständlich können Sie auch andere Finanzinstitute anfragen und die Offerten vergleichen. Die Vermittlung ist frei von jeglichen Interessensbindungen. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank ist wichtig, um das weitere Vorgehen zu planen. Sie kann auch schon vor der Suche nach einem neuen Eigenheim beantragt werden.

4.

Kaufzusage und Reservation

Nachdem Sie die Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegen können, wird die definitive Kaufzusage bzw. Reservationsvereinbarung unterzeichnet. Nach der eingegangenen Reservationsanzahlung ist schon ein grosser Schritt zum neuen Eigenheim gemacht. Wenn jedoch ein Mitbewerber mehr für die Immobilie bietet und die Verkäuferschaft sich für diesen entscheidet, kann es sein, dass wir Ihnen die Anzahlung wieder zurück überweisen müssen.

5.

Kaufvertrag

Zusammen mit dem Notar erarbeiten wir den Kaufvertrag, den wir Ihnen detailliert erklären. Wir helfen Ihnen, fehlende Unterlagen zu beschaffen und koordinieren mit den Finanzinstituten die Erstellung des Zahlungsversprechens und die Übergabe allfälliger Schuldbriefe. Zudem vereinbaren wir alle nötigen Termine mit dem Notar.

6.

Beurkundung und Eigentumsübertragung

Für die Beurkundung begleiten wir Sie gerne zum zuständigen Notariat. Damit wird eine weitere Zahlung fällig, die sogenannte Restkaufpreiszahlung, wenn gleichzeitig auch die Eigentumsübertragung vollzogen wird. Wenn die Eigentumsübertragung nicht gleichzeitig mit der Beurkundung erfolgt, dann begleiten wir Sie selbstverständlich auch zum zweiten Notariatstermin. Die Ziellinie auf dem Weg zu Ihrem Eigenheim ist somit erreicht. Natürlich sind wir auch für weitere Anliegen gerne Ihr Ansprechpartner.

Profilfoto von Roger Schenk

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Roger Schenk

CSO – Leiter Vertrieb
058 257 22 00
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