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Grenzabstand und Näherbaurecht

Hat Ihr Nachbar sein Einfamilienhaus mit einem Anbau vergrössert? Dann sollten Sie über die Begriffe «Grenzabstand» und «Näherbaurecht» Bescheid wissen. Der folgende Artikel und das Video schaffen darüber Klarheit.

Gesetzlicher Grenzabstand

Auch wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Nachbaren haben, muss er für seinen Anbau den gesetzlichen Grenzabstand einhalten. Wenn es anstatt 4 Meter nur 3.5 Meter sind, kann das zu Konflikten führen.

Abstandsvorschriften

In den Bauordnungen von Kanton und Gemeinde gibt es klare Regeln, um ernsthafte Konflikte unter Hauseigentümern zu vermeiden. In den meisten Kantonen kennt man zwei Abstandsvorschriften: Der Gebäudeabstand umschreibt, welche Distanz zwischen zwei Gebäuden einzuhalten ist. Der Grenzabstand bestimmt, wie nahe Ihre Nachbarin an die Grenze bauen darf.  Gegen zu kleine Abstände sollten Sie sich bereits im Baubewilligungsverfahren zur Wehr setzen. Wenn Ihr Nachbar den Anbau bereits fertig erstellt hat, können Sie nur in Ausnahmefällen verlangen, dass er ihn wieder abbricht.                                                                                                                                                                   

Näherbaurecht verlangen

Meist kann der Nachbar dann ein Näherbaurecht verlangen. Dafür muss er Sie aber entschädigen – mit Geld oder mit einem Stück Land.

Dienstbarkeitsvertrag

Mit dem Näherbaurecht räumt ein Grundeigentümer dem Nachbarn das Recht ein, näher an die Grundstücksgrenze zu bauen, als es gesetzlich zulässig wäre. Meist schliessen die Grundeigentümer dazu einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag ab und lassen das Näherbaurecht im Grundbuch eintragen. So bleibt es auch erhalten, wenn das Grundstück verkauft wird.