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Baurecht

Bei aussergewöhnlich günstigen Immobilienangeboten steht oft der Beisatz «im Baurecht». Was dies bedeutet, erfahren Sie hier.

Tiefere Investitionskosten

Wenn Sie eine Immobile im Baurecht kaufen, erwerben Sie das Haus, aber nicht das Grundstück. Für das Grundstück bezahlen Sie einen jährlichen, vertraglich festgelegten Baurechtszins, der zeitlich beschränkt ist. Das hat den Vorteil, dass die Investitionskosten tiefer sind, (Schnäppchen) da nur das Bauwerk nicht aber der Boden gekauft wird. Sie benötigen also weniger Kapital. Hingegen bezahlen Sie als Baurechtnehmer neben einem Hypothekarzins für das Bauwerk zusätzlich einen Baurechtszins für das Grundstück.»

Mindest- und Höchstdauer des Baurechts

Ein selbständiges und dauerndes Baurecht muss gemäss Gesetz mindestens für 30 Jahre und darf höchstens für 100 Jahre vereinbart werden. Das Baurecht kann jederzeit für eine neue Dauer von wiederum höchstens 100 Jahren verlängert werden. Ist die Laufzeit des Baurechtes erreicht und wird dieses nicht verlängert, fallen die sich auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke dem Grundeigentümer heim bzw. gehen in dessen Eigentum über, indem sie zu Bestandteilen seines Grundstückes werden. Dieser Vorgang wird „Heimfall“ genannt.

Heimfallentschädigung

Dieser Heimfall wird dem Baurechtnehmer angemessen entschädigt. Wie sich die Höhe dieser Entschädigung berechnet, kann im Voraus im Baurechtsvertrag geregelt werden. Sie sehen, es gibt Vor- und Nachteile bei einem Immobilienkauf im Baurecht. Sie haben die Wahl!